Reifenhandel Braunau

Winterreifenpflicht

1. November bis 15. April Winterreifenpflicht

Für den Gesetzgeber, Exekutive und den Versicherungen gelten Winterreifen dann als Winterausrüstung, wenn in der Seitenwand eine M+S-Gravur vorhanden ist und die Profiltiefe über 4 mm ist.

In Österreich ist von 1. November bis 15. April bei winterlichen Fahrverhältnissen Winterreifenpflicht. Beachten Sie dazu, dass Winterreifen bereits bei Außentemperaturen unter 7°C einen kürzeren Bremsweg als Sommerreifen haben! Der verkürzte Bremsweg ist versicherungstechnisch relevant.

Genauere Informationen (ÖAMTC)

Nach Unfällen drohen zivil- und sogar strafrechtliche Folgen:

Ab 1. November gilt offiziell Winterreifenpflicht auf Österreichs Strassen. “Für Pkw und Klein-Lkw bis 3,5 Tonnen sowie Mopedautos besteht von 1. November bis 15. April die witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht. Das bedeutet, dass bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen – also bei Schnee, Schneematsch oder Eis auf der Fahrbahn – Winterreifen auf allen Rädern montiert sein müssen”, erklärt ÖAMTC-Jurist Alexander Letitzki. “Wer sich nicht an die Winterausrüstungspflicht hält, muss mit einer Verwaltungsstrafe rechnen. Abgesehen davon drohen nach Unfällen zivil- und oft sogar strafrechtliche Folgen.” Für Motorräder, Fahrräder und Scooter gilt die Winterausrüstungspflicht nicht.

Was sind Winterreifen?
Winterreifen müssen über eine M+S Kennzeichnung verfügen und mindestens 4 mm Profiltiefe aufweisen. Wer bei winterlichen Fahrbedingungen ohne passende Reifen erwischt wird, muss mit einem Organmandat in Höhe von etwa 50 Euro rechnen. “Werden andere Verkehrsteilnehmer durch die falsche Bereifung gefährdet, drohen theoretisch bis zu 5.000 Euro Strafe”, weiß der ÖAMTC-Jurist. Im Falle eines Unfalls mit Sommerreifen auf winterlicher Fahrbahn muss man – neben den Unfallfolgen – mit weiteren Unannehmlichkeiten rechnen: So muss die Haftpflichtversicherung zwar dem Geschädigten seinen Schaden ersetzen, die Kaskoversicherung kann eine Zahlung an den Pkw-Besitzer aber aufgrund “grober Fahrlässigkeit” ablehnen.

Der ÖAMTC-Experte rät Lenkern daher dringend, mit dem Reifenwechsel nicht auf den ersten Schnee zu warten. Denn beispielsweise Morgenfrost kann auch in Niederungen für eisglatte Straßen sorgen.

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